Das Lied der Bayern

Die Geschichte der Bayernhymne

Das Lied „Für Bayern“ war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle Hymne des Freistaates wurde.

Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Oechsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent an der Königlichen Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Oechsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied „Für Bayern“ widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Oechsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischen Lehrervereine und Bayerischer Sängerbund).

Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied „Für Bayern“ sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den Landtagsbeschluss am 03.03.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell „Hymne“ genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymne verbietet.

In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die so genannte „Königsstrophe“. Ihr erster Vers lautete: „Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!“ 1918 wurde diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter Josef Maria Lutz verfasste 1946 eine neue dritte Strophe (siehe unten). Diskussionen über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird. 

Gott mit dir du Land der Bayern,
deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
walte seine Segenshand!
|: Er behüte deine Fluren,
schirme deiner Städte Bau
und erhalte dir die Farben
deines Himmels, Weiß und Blau! 

Gott mit dir, dem Bayernvolke,
Daß wir uns’rer Väter wert,
fest in Eintracht und in Frieden
bauen uns’res Glückes Herd!
|: Daß mit Deutschlands Bruderstämmen
einig uns ein jeder schau
und den alten Ruhm bewähre
unser Banner Weiß und Blau!

Gott mit uns und Gott mit allen,
die der Menschen heilig Recht
treu beschützen und bewahren
von Geschlechte zu Geschlecht.
|: Frohe Arbeit, frohes Feiern,
reiche Ernten jedem Gau,
Gott mit dir, du Land der Bayern
unterm Himmel Weiß und Blau!

Literaturhinweis: 
Eine Darstellung der Hymnengeschichte hat der Bayerische Landesverein für Heimatpflege in seiner Zeitschrift „Schöne Heimat“, Heft 4, 1996 veröffentlicht.